Ovitate suntiones minti sunt alique quibus vella conet.

Gewählte Mitglieder des Kirchengemeinderates

2025 bis 2031

Nach der Ordnung unserer Landeskirche leiten Kirchengemeinderat und Pfarrerinnen und Pfarrer die Gemeinde.
Der oder die 1. Vorsitzende vertritt zusammen mit dem geschäftsführenden Pfarrer, der zugleich der 2. Vorsitzende ist, die Kirchengemeinde nach außen. Die beiden Vorsitzenden können die Gemeinde auch je einzeln nach außen vertreten. Die Geschäftsführungsaufgaben teilen sie einvernehmlich untereinander auf oder delegieren sie an weitere Mitglieder des Kirchengemeinderates.

Wolfram Beck

Matthias Flad

Klaus Hirrle

David Kunze

Stephanie Schill

Martin Stanger

Sabine Trumpp

Johannes Weible

Andrea Wurster