Trauung
„Eine glückliche Ehe ist eine größere Wundertat Gottes
als die Teilung des Schilfmeeres.“
(Jüdisches Sprichwort)
Anmeldung
Gemeindebüro
Frau Jutta Reicherter
Gemeindemanagerin
Telefon (07123) 9279950
Bürozeiten:
Mo, 12.00 – 16.00 Uhr
Di, 9.00 – 12.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung sind grundsätzlich möglich
Am Anfang ist die Liebe zwischen zwei Menschen. Liebe ist ein Geschenk – ein Geschenk von Gott, der die Menschen geschaffen hat.
In der Trauung empfängt das Brautpaar den Segen Gottes: Gott möge das Paar in ihrer Ehe begleiten. Denn es ist alles andere als selbstverständlich, dass zwei Menschen mit ihren je eigenen Träumen und Wünschen, Lebensplänen und -geschichten, Fähigkeiten und blinden Flecken eine feste und lebenslange Beziehung eingehen wollen und können.
Die standesamtliche Eheschließung ist Voraussetzung für eine evangelische Trauung. Die evangelische Trauung ist deshalb ein Gottesdienst mit Gebet, Liedern, Worten aus der Bibel, Predigt und dem Segen, aber keine Eheschließung. Die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst, in dem sich ein frischvermähltes Paar öffentlich zur christlichen Ehe bekennt und Gottes Segen empfängt.
In der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche in Württemberg heißt es über die Trauung:
„In der kirchlichen Trauung wird der Ehebund im Namen Gottes gesegnet. Die Kirche verkündigt das Wort Gottes über die Ehe, das dem Ehebund den rechten Grund gibt und ihn heiligt. Durch ihr Ja sollen sich die Eheleute zur göttlichen Ordnung und christlichen Führung ihrer Ehe in der Gemeinde bekennen”.
Nachgefragt
Wenn Sie sich über einen möglichen Termin Ihrer kirchlichen Trauung klar geworden sind, nehmen Sie Kontakt mit dem zentralen Gemeindebüro auf. Zunächst muss geklärt werden, ob am gewünschten Termin die Kirche noch frei ist. Dann kann Ihre Trauanmeldung ausgefüllt und von der Gemeindesekretärin in den Kalender eingetragen werden. Sie leitet Ihre Unterlagen dem/der zuständigen Pfarrer(in) weiter. Der/die Pfarrer(in), der/die die Trauung gestalten wird, wird sich mit Ihnen zur Vereinbarung eines Traugespräches in Verbindung setzen. In besonderen Fällen kann die Trauanmeldung erst nach voriger Einzelfallprüfung entgegengenommen werden (z. B. bei einer Trauung von Geschiedenen oder eine Trauung mit einem Ehepartner, der nicht Mitglied einer christlichen Kiche ist). Die Daten, die Sie bei der Trauanmeldung angeben, werden in Kirchenbücher übertragen und in der Gemeinde dauerhaft aufbewahrt. Ihre Daten sind selbstverständlich geschützt und werden nicht an Dritte weitergegeben.
Vor der Trauung findet mindestens ein Gespräch mit dem/der Pfarrer(in) statt. Im Traugespräch besprechen Sie den Ablauf der Trauung und klären ab, welchen Trauspruch Sie nehmen möchten. Es soll auch zur Sprache kommen, was es heute bedeutet, eine christliche Ehe zu führen und welche Hilfe wir als Christen aus dem Glauben an Gott haben.
Der Trauspruch ist eine „biblische Überschrift“ über dem gemeinsamen Leben. Er dient zur gegenseitigen Ermutigung auf dem Weg. Sie können als Ehepaar nach Rücksprache mit Ihrem/Ihrer Pfarrer(in) Ihren Trauspruch gerne selbst aussuchen. Eine Hilfe dazu finden Sie unter www.trauspruch.de. Manche Paare bevorzugen es jedoch, den Trauspruch wie ein Überraschungsgeschenk erst am Tag der Hochzeit zu erfahren.
An der Gestaltung Ihres Traugottesdienstes können Sie sich in der Regel mit beteiligen. Das gilt auch für Ihre Freunde und Verwandten. Sie können im Traugespräch zum Beispiel über die Lieder sprechen, die im Gottesdienst gesungen werden sollen. Einen typischen Ablauf (mit ausformulierten Traufragen) finden Sie hier:
Ablauf der kirchlichen Trauung
Glockenläuten
Vorspiel und Einzug mit Brautpaar
* Musikstück/Lied
Eingangswort
Persönliche Begrüßung (Anrede Sie oder Du?)
Lied oder Musikstück
Psalmgebet mit Ehr‘ sei dem Vater
Eingangsgebet
Stilles Gebet
* Musikstück/Lied
Trautext und Traupredigt
Lied oder Musikstück
Deuteworte und biblische Lesungen zur Trauung (1. Mose 1,27f; 2,18; Mt 19,4-6 [Kol 3,12-17])
* Musikstück
Traugebet (kann von den Eheleuten gemeinsam gesprochen werden; ab dem Rüstgebet steht das Ehepaar vor dem Altar)
Traufrage oder Trauversprechen
Zuspruch
* Ringübergabe
Trausegen (dabei kniet das Paar nieder, der Pfarrer legt seine Hand auf die ineinandergelegten Hände des Ehepaares oder auf deren Köpfe)
Übergabe der Traubibel (Paar geht danach an den Platz)
* Musikstück
Fürbittengebet
Vaterunser
* Lied oder Musikstück
Abkündigung des Opfers
Segen
Auszug
Die mit * gekennzeichneten Stücke können auf Wunsch eingefügt werden.
Einzug: In der Regel zieht das Brautpaar beim Beginn des Gottesdienstes gemeinsam in die Kirche ein. Hin und wieder wird gerne ein anderer Ritus gewünscht: Die Braut wird von ihrem Vater in die Kirche geführt. Dieser Brauch ist für viele ein besonderer Moment, aber er entspricht nicht dem evangelischen Trauverständnis. Er bezieht sich auf das alte Eherecht, demzufolge die Eheschließung ein Kaufvertrag war. Die Frau gilt nach diesem Rechtsverständnis einerseits als unmündig und andererseits als Vertragsgegenstand, also als Besitz eines Mannes, der in diesem Ritus symbolisch übergeben wird. Im Traugottesdienst aber nehmen die Eheleute einander aus Gottes Hand. Die Ehefrau bringt mit ihrer Einwilligung in die Ehe darüber hinaus zum Ausdruck, dass sie sich als Partnerin, als gleichberechtigt und ebenbürtig dem Ehemann gegenüber empfindet und dass sie ihre Entscheidung in eigener und eigenständiger Verantwortung getroffen hat. Außerdem wird die Ehe nach evangelischem Verständnis vor dem Staat, also auf dem Standesamt geschlossen. Anders als bei dem Ritus der Brautübergabe kommen bei der kirchlichen Trauung Braut und Bräutigam bereits als verheiratete Eheleute zur Kirche. In der Traupredigt formuliert der/die Pfarrer(in), was aus der Sicht des christlichen Glaubens für das Zusammenleben von Mann und Frau gilt. Er/sie greift dabei den gewählten Trauspruch auf. In den Traufragen kommt kurz und knapp zum Ausdruck, was von einer christlichen Ehe gesagt werden kann. Die Brautleute sollen aktiv und für alle erkennbar im Traugottesdienst dem zustimmen, was in den Traufragen gesagt wird. Wie in jedem anderen Gottesdienst auch, wird am Ende des Traugottesdienstes Geld eingesammelt. Das Gottesdienstopfer bei Trauungen wurde vom Kirchengemeinderat für die Dettinger Jugendarbeit festgelegt.
Fotografieren oder Filmen ist nach Rücksprache mit der Pfarrerin/dem Pfarrer möglich, wenn das Brautpaar eine Person dazu beauftragt. Weitere Aufnahmen mit dem Handy oder einer Kamera sind nicht gestattet.
Darüberhinaus gibt es die Möglichkeit, eine Tonaufnahme des Gottesdienstes zu erwerben. Die Aufnahmen erhalten Sie bei der Mesnerin (Stiftskirche), (Christuskirche) bzw. (Michaelskirche).
Bei einer Trauung sind mehrere Personen im Einsatz, die von der Kirchengemeinde bezahlt werden wie Pfarrer(in), Organist(in) und Mesner(in). Dieser Dienst der Kirche ist für die Gemeindemitglieder kostenfrei. Wenn Sie besondere Wünsche haben, zum Beispiel eine aufwendige Technik oder Stehtische, dann entstehen Kosten, die Sie im Gemeindebüro erfragen können. Sollten Sie oder Ihre Eltern nicht zu unserer Kirchengemeinde zählen, müssen Sie mit zusätzlichen Gebühren rechnen.
Auch die katholische Kirche setzt in Deutschland den Gang zum Standesamt voraus. Die kirchlich gültige Eheschließung eines Katholiken ist jedoch die kirchliche Trauung. Für die katholische Kirche ist die Ehe ein Sakrament. Das Sakrament der Eheschließung beinhaltet, dass die Brautleute vor dem katholischen Pfarrer und zwei Trauzeugen ihren Ehewillen erklären. Weil in der evangelischen Kirche die Ehe kein Sakrament ist, sind bei einer evangelischen Trauung keine Trauzeugen nötig und haben auch keinerlei kirchenrechtliche Bedeutung. Zeugin der evangelischen Trauung ist die gesamte versammelte Gemeinde, die an der Trauung teilnimmt. Geschiedene katholische Christen können keine weitere katholische Trauung feiern. Nach katholischem Glauben ist die katholische Ehe unauflöslich.
Wenn Sie sich nicht für eine rein katholische oder rein evangelische Trauung entscheiden können, ist seit 1971 eine ökumenische Trauung möglich. Streng genommen gibt es keine „echte“ ökumenische Trauung. Sie ist vielmehr ein Kompromiss, der beide Konfessionen berücksichtigt. Es gibt dabei zwei Möglichkeiten. Sie feiern eine katholische Trauung mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers/einer evangelischen Pfarrerin. Die Trauung wird dann in einer katholischen Kirche stattfinden. Oder aber Sie entscheiden sich für eine evangelische Trauung mit Beteiligung eines katholischen Pfarrers. Diese wird dann in einer evangelischen Kirche stattfinden. Der Traugottesdienst findet somit jeweils nach der Ordnung der federführenden Kirche statt. Die ökumenische Trauung gilt kirchenrechtlich als katholische Trauung, wenn sie unter katholischer Federführung vollzogen wurde. Entsprechend gilt sie als evangelische Trauung bei evangelischer Federführung. Diese wird auch von der katholischen Kirche anerkannt. In beiden Kirchen führen die Pfarrer(in) vor der Trauung mit dem Brautpaar ein Traugespräch. Das Traugespräch kann auch von dem katholischen und dem/der evangelischen Pfarrer(in) gemeinsam gehalten werden. Ist ein katholischer Christ mit einem evangelischen Partner verheiratet und beide wollen keine ökumenische Trauung feiern, sondern nur eine rein evangelische, dann muss der katholische Ehepartner bei seinem katholischen Pfarramt eine „Dispens von der Form“ beantragen, die der Bischof erteilen kann. Dies ist die Befreiung von der Pflicht zur Trauung in der katholischen Kirche. Wird dies nicht getan, wird die evangelische Trauung von der katholischen Kirche nicht anerkannt.
Die Trauung setzt voraus, dass beide Eheleute einer christlichen Kirche angehören und mindestens einer von beiden Mitglied der evangelischen Kirche ist. Es geht darum, dass beide Ehepartner sich der Verantwortung vor Gott bewusst sind und sich nicht vom evangelischen Trauverständnis distanzieren. Gehört der Partner/die Partnerin keiner christlichen Kirche an, ist nur in Ausnahmefällen ein Traugottesdienst möglich. Dies muss rechtzeitig vor der Trauanmeldung mit Ihrem/Ihrer zuständigen Pfarrer(in) besprochen werden. Dabei wird vorausgesetzt, dass der/die nicht-evangelische Partner(in) die Form und Bedeutung des Traugottesdienstes respektiert und das christliche Verständnis der Ehe achtet. Wenn keiner der Brautleute evangelisch ist, kann die evangelische Trauung auf keinen Fall stattfinden.